Flugmedizin
Die Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung bei Bewerbern für oder Inhabern von Lizenzen für Luftfahrzeugführer kann ausschließlich durch einen amtlich anerkannten Flugmedizinischen Sachverständigen [Fliegerarzt] entsprechend den amtlichen Tauglichkeitsrichtlinien durchgeführt werde. Die Sachverständigen befinden sich in Deutschland entweder in einem Aeromedical Center [AMC] oder in Fliegerärztlichen Untersuchungsstellen der Klassen 1 und 2.
Am 22.09.2014 erfolgte für unsere Praxis die Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger / Aero-Medical Examiner [AME] - Europäische Union, Luftfahrbundesamt - gemäß der Verordnung [EU] Nr. 1178/2011 der Kommission.
Im Rahmen der Flugmedizinischen Qualifikation bieten wir zur Zeit die Durchführung flugmedizinischer Untersuchungen und Beurteilungen für die Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen für Klasse 2 und LAPL an.